Tagesgeld abheben – werden hier auch Vorschusszinsen fällig?

Die Einrichtung von einem Tagesgeldkonto ist vor allem wegen der Sicherheit so beliebt. Beim Tagesgeldkonto ist das Risiko eines Verlustes ausgeschlossen, sodass man nicht Angst haben muss, sein sauer verdientes und mühsam gespartes Geld zu verlieren. Daneben sind es auch die guten Aussichten auf hohe Zinsen Tagesgeld so beliebt machen. Ein weiterer Punkt, der für ein Tagesgeldkonto spricht ist die Flexibilität im Bezug auf die Verfügbarkeit. Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Sparguthaben verfügen.

Vorschuss auf Zinsen Tagesgeld

Jedoch muss man bei den Vorteilen aus hohen Zinsen Tagesgeld und all dieser Flexibilität bei der Auszahlung des Sparguthabens vom Tagesgeldkonto wissen, das hier mitunter Vorschusszinsen fällig werden.
Im Allgemeinen versteht man unter den Vorschusszinsen ein Entgelt, das immer dann fällig wird, wenn man vorzeitig über noch nicht frei verfügbare Spareinlagen verfügen möchte.
Die Auszahlungen von einem Tagesgeldkonto sind grundsätzlich kostenfrei, die Zinsen Tagesgeld werden entsprechend der veränderten Summe angepasst. Da es aber auch bei Tagesgeldkonten mitunter eine Kündigungsfrist gibt, kann man innerhalb von einem Kalendermonat ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben. Benötigt der Kontoinhaber kurzfristig mehr Geld, dann muss er an die kontoführende Bank, auf den über diese Grenze hinausgehenden Betrag, die Vorschusszinsen zahlen.


Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie, wie die Vorschusszinsen beim Tagesgeld berechnet werden…

So werden die Vorschusszinsen beim Tagesgeld berechnet

Im Durchschnitt beträgt der Vorschusszins ca. ein Viertel der Zinsen Tagesgeld, die auf dem Tagesgeldkonto gewährt werden. Zur Ermittlung des Satzes an Vorschusszinsen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Rechenformel. Daher kann die Höhe der Vorschuss Zinsen Tagesgeldauch von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Aspekt, der bereits bei der Auswahl des Kreditinstitutes Berücksichtigung finden sollte.
Im Normalfall erfolgt die Berechnung der Höhe der Vorschusszinsen nach der einfachen Zinsrechnung:

Vorschusszinsbetrag =
vorfällig entnommener Sparbetrag
x
Vorschusszins in Prozent ( p.a.)
x
Vorschusszeitdauer in Tagen

dividiert durch (360 x 100).

Damit ist der Vorschusszins in der Regel lange nicht so hoch, wie viele Sparer meinen. Stärkere Ausmaße nehmen die vorschüssigen Zinsen Tagesgeld meist nur bei Sparkonten, deren Kündigungsfrist über die üblichen drei Monate hinaus gehen.
In diesem Zusammenhang sollte man auch wissen, dass die hohen Zinssätze auf das Guthaben beim Tagesgeldkonto bei vielen Banken nur dann gewährt werden, wenn man eine bestimmte Summe für einen festgelegten Zeitraum auf dem Tagesgeldkonto parkt. Rutscht man auch nur um einen Cent unter diese Grenze, dann werden nicht die hohen Verzinsungen gewährt. Damit vermindert sich auch die Höhe der Vorschusszinsen, da diese ja von den Zinsen Tagesgeld für Guthaben abhängig sind.

Ihr

Team Zinsen Tagesgeld