Kann man ein gemeinsames Tagesgeld Konto anlegen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammen wohnt?

„Kann man ein gemeinsames Tagesgeld Konto anlegen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammen wohnt?“ Diese Frage stellen sich oft unverheiratete Paare in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die gemeinsam für eine Anschaffung oder das spätere Leben Geld anlegen möchten.

Eröffnung eines Tagesgeldkontos für unverheiratete Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz

Eine Eröffnung eines Tagesgeldkontos für unverheiratete Paare, die nicht zusammen in einer Wohnung wohnen, ist meist etwas komplizierter, aber durchaus möglich.


Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen um auch als unverheiratetes Paar ein gemeinsames Tagesgeldkonto eröffnen zu können!

Wer als unverheiratetes Paar ohne gemeinsamen Wohnsitz ein gemeinsames Tagesgeldkonto eröffnen möchte, muss vorher einige Dinge beachten und erledigen. Ist dies geschehen, steht einer Kontoeröffnung in der Anlageform von Tagesgeld nichts mehr im Wege.

Beachtet werden muss hier, dass von beiden Personen alle angeforderten Unterlagen vorliegen und der Kontoeröffnungsvertrag gemeinsam unterzeichnet werden muss. Unter den durch die Bank, geforderten Unterlagen versteht man die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Partner, ein Referenzkonto auf das beide einen Zugriff haben und keiner von Beiden darf eine Kontopfändung auf seinem Konto haben. Wichtig ist hier vor allem das gemeinsame Referenzkonto, denn es darf nicht auf einen der beiden Tagesgeldkontoinhaber lauten, sondern Beide müssen entweder Kontoinhaber oder zumindest über eine Bankvollmacht verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine gemeinsame Tagesgeldkontoeröffnung nicht möglich sein.

Verfügung über das Tagesgeldkonto

Sind zwei Personen, die zwar ein Paar sind, aber weder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen noch verheiratet sind, Inhaber eines Tagesgeldkontos , gibt es durch viele Banken Auflagen für die Auszahlung des Tagesgeldes.

Viele Banken bestehen in so einem Fall darauf, dass die Anlage in Form eines Tagesgeldes nur dann ganz oder zum Teil ausgezahlt werden kann, wenn beide Zeichnungsberechtigten Personen dem zustimmen. Das heißt in diesem Falle wird eine Verfügung via Online Banking meist nicht möglich sein. Sondern es müssen immer Beide zusammen zu einer Filiale der Bank gehen, bei der das Tagesgeldkonto eröffnet worden ist, um über einen Teilbetrag oder die ganze Summe verfügen zu können. Die Banken sichern sich damit vor unliebsamen Ärger durch einen der Beiden Kontoinhaber ab, nachdem es in der Vergangenheit öfter vorgekommen ist, dass einer ohne den anderen das ganze Tagesgeld umbuchen hat lassen. Deswegen müssen auch immer beide Parteien zur Unterzeichnung der Überweisung, eine Filiale der Bank aufsuchen und nicht einer kann den Überweisungsbeleg zur Unterzeichnung für den anderen mitnehmen.

Fazit

Wer zusammen Geld anlegen möchte, ohne eine gemeinsame Wohnung zu haben, hat durchaus die Möglichkeit ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Allerdings ist dies in den meisten Fällen mit kleineren Umständen verbunden.

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Ihr

Team Zinsen Tagesgeld