Welche steuerlichen Aspekte sind beim Tagesgeld zu beachten?

Wie auch beim konventionellen Sparbuch ist es bei Zinserträgen die aus dem Tagesgeldkonto erlangt werden erforderlich diese in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und eventuell nachträglich zu versteuern.

Was Sie für steuerliche Aspekte bei Anlage in Tagesgeld alles beachten müssen, erfahren Sie gleich hier!

steuerliche Aspekte beim Tagesgeld

Bis 2008 wurden Zinserträge aus Kapitalanlagen pauschal mit einem Zinsertragssteuersatz von 30 Prozent versteuert. Durch eine jährliche Einkommssteuererklärung konnten zu viel gezahlte Steuer zurück erstattet oder zu wenig gezahlte Steuern nach gefordert werden. Wie die Entscheidung des Finanzamtes ausfällt, hängt dabei von den restlichen persönlichen Einkünften neben dem Zinsertrag ab. Je niedriger Ihre jährlichen Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen oder ähnlichen Einkünften sind, desto höher die Rückerstattung der Steuern.

2009 wurde diese Art der Versteuerung geändert. Erträge an Zinsen aus Anlagen auf einem Tagesgeldkonto fallen somit ab diesem Datum unter die Abgeltungssteuer. Zinserträge werden dabei mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen außerdem 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzu. Sollte Angehörigkeit zu einer Kirche bestehen ist außerdem die Abführung von Kirchensteuer erforderlich.

Diese Steuern werden nicht vom Anleger selbst ans Finanzamt abgeführt, sondern das Bankinstitut bei dem das Tagesgeldkonto besteht, führt diese notwendigen Steuern direkt ans Finanzamt ab. Bis zu Erstellung der Einkommenssteuererklärung ist man als Anleger also nicht direkt von den Steuern betroffen. In dem Moment der  Zinsgutschrift schreibt das Finanzinstitut nur die Zinsen dem Tagesgeldkonto gut, welche nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Ihre Tagesgeld Zinsen werden also mit bereits abgerechneter Steuer gutgeschrieben. Ihr Tagesgeldkonto ist in diesem Moment nicht direkt von den Steuerzahlungen betroffen.

Um die steuerliche Belastung zu senken ist es möglich den gesetzlichen Freibetrag einzubringen, der jedem zusteht. Dieser beträgt bei Alleinstehenden Personen 801 Euro jährlich. Bei Verheiratet oder steuerlich zusammen veranlagten Personen beträgt der Freibetrag 1602 Euro.

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Zinsen Tagesgeld Team