Was ändert sich für mein Tagesgeld durch den Sparerpauschbetrag?

Seit 2009 wird Tagesgeld mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Dies sind 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Um die steuerliche Belastung zu senken ist es möglich den gesetzlichen Freibetrag einzubringen, der jedem zusteht. Dieser beträgt bei Alleinstehenden Personen 801 Euro jährlich. Bei Verheirateten oder steuerlich zusammen veranlagten Personen beträgt der Freibetrag 1602 Euro.


Dieser Freibetrag kann frei auf verschiedene Kapitalanlagen verteilt werden. Es muss dabei nicht der gesamte Freibetrag auf ein Tagesgeld Konto angelegt werden, sondern kann auch auf verschiedene Konten verteilt werden. Mit der Besteuerungsänderung 2009 heißt die offizielle Bezeichnung des Freibetrages nicht mehr Sparerfreibetrag sondern Sparerpauschbetrag.
Die Tagesgeld Zinsen sind damit bis zur Pauschbetraggrenze von einer Besteuerung ausgenommen. Durch die Veränderung von den Sparerfreibetrag auf den Sparerpauschbetrag gibt es jedoch einige steuerliche Verschlecherungen für Zinserträge aus einem Tagesgeld und darin bestehenden Anlagen.
Der Sparerpauschbetrag beinhaltet bereits 51 Euro als Werbekostenpauschale. Beim Sparerfreibetrag konnten hier durch Versammlungen oder ähnliches entstandene Kosten die höher als 51 Euro waren abgesetzt werden. Die Art der Steuerentlastung ist beim Sparerpauschbetrag nicht mehr möglich.

Auch können Kosten nicht mehr abgesetzt werden, die durch Fremdkostenfinanzierung entstanden sind. Zudem wird der Freibetrag für Kursgewinne abgeschafft: Dieser konnte eingesetzt werden, wenn Anlagen nicht innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wurden und konnte dabei bis zu 1024 Euro betragen.
Generell bedeutet dies für Ihre Anlagen auf einem Tagesgeld, dass die Zinsen nur mehr durch den reinen Sparerpauschbetrag von einer Besteuerung befreit sind. Dennoch bringt auch der Sparerpauschbetrag eine große steuerliche Entlastung. Sollten außer den Zinserträgen nur niedrige jährliche Einkünfte erzielt werden, werden zudem Steuern im Zuge der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet.

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Team Zinsen Tagesgeld