Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Tagesgeldkonto zu eröffnen?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um ein Tagesgeldkonto zu eröffnen?

In Deutschland, bzw. bei deutschen Banken, müssen lediglich drei Voraussetzungen erfüllt werden um ein Tagesgeldkonto eröffnen zu können.

Geschäftsfähigkeit und Legitimierung

Der wichtigste Punkt um ein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank eröffnen zu können ist die Geschäftsfähigkeit des Kunden, sowie die Legitimation durch einen Reisepass oder Personalausweis.

Als geschäftsfähig wird jeder angesehen, der sein achtzehntes Lebensjahr vollendet hat und nicht unter eine Betreuung im Sinne des deutschen Rechts steht. Trotz dieser Gesichtspunkte können auch Kinder und Jugendliche in Deutschland ein Tagesgeldkonto eröffnen. Dazu benötigen sie aber eine Zustimmung des für sie Sorgeberechtigten, in Form einer Unterschrift auf dem Eröffnungsantrages des Tagesgeldkontos.

Durch das Post Ident Verfahren, ist es möglich auch bei einer Direkt- oder Onlinebank ein Tagesgeldkonto zu eröffnen, welche nur im Internet vertreten ist und keine Filialen vor Ort hat. Dieser Vorgang ersetzt die Reisepass- oder Personalausweiskontrolle durch den Bankberater und wird als kostenloser Service der Banken angeboten. Die Legitimierung per Post Ident Verfahren erfolgt in einer Filiale der Deutschen Post, bei dem der Personalausweis oder Reisepass zusammen mit dem Post Ident Coupon den Mitarbeitern vorgelegt wird.

Referenzkonto

Zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos wird auch ein Referenzkonto benötigt, dies kann beispielsweise das Girokonto sein. Wichtig dabei ist, dass hier nur Konten angegeben werden können, bei dem der zukünftige Tagesgeldkonto Besitzer auch Kontoinhaber ist oder eine Bankvollmacht besitzt. Dies soll dem Straftatbestand der Geldwäsche vorbeugen. Referenzkonten können Girokonten oder Sparkonten sein. Das Referenzkonto muss sich allerdings nicht bei der gleichen Bank befinden, bei dem das Tagesgeldkonto eröffnet werden soll.

Kontopfändungen

Zur Zeit der Eröffnung des Tagesgeldkontos bei einer deutschen Bank dürfen auf den Konten des zukünftigen Kunden keinerlei Kontopfändungen vorliegen. Dies ist die dritte und letzte Voraussetzung, die durch den Interessenten erfüllt werden muss, um bei einer in Deutschland ansässigen Bank ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Der Hintergrund dazu liegt definitiv bei den Kosten, die sonst durch die Bank getragen werden müssen.

Wichtige Zusatzinformationen zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos

Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos darf generell keine Bank ohne triftige Gründe ablehnen. Selbst dann nicht, wenn der Interessent eine negative Auskunft bei der Schufa oder ein anhängiges Insolvenzverfahren hat. Dies begründet sich dadurch, dass Tagesgeldkonten im Gegensatz zu Girokonten generell nur im Guthabenbereich geführt werden können und nicht über einen Dispositionskredit verfügen.

Hat der potentielle Kunde aber offene Verpflichtungen bei der Bank, bei der ein Tagesgeldkonto eröffnet werden soll ,und diese nicht oder nur unregelmäßig zurückzahlt, verhält sich der Sachstand natürlich anders.

Ihr

Team Zinsen Tagesgeld