Ist ein Tagesgeldkonto auch für eine Firma / Selbstständigen möglich?

Generell ist die Eröffnung eines Tagesgeldkontos auch für Firmen und Selbstständige möglich. Hierbei gelten aber andere Konditionen als bei den Konten für Privatpersonen.

Diese Tagesgeldkonten Zinsen liegen zum Beispiel niedriger. Hier lohnt sich das Vergleichen, denn die Konditionen variieren stark. Gerade Autobanken , die einen Großteil ihres Geschäftes mit der Betreuung von Firmenkunden bestreiten, bieten Firmenkunden häufig sehr gute Konditionen für Tagesgeldkonten an.

Die Anschaffung eines Tagesgeldkontos kann sich für Firmen und Selbstständige dabei sehr lohnen.

So können Steuerzahlungen oder andere jährliche Kosten gewinnbringend angespart werden. Durch diese Nutzung können Spareinlagen sinnvoll genutzt werden und bei Bedarf kurzfristig auf das Geld zugegriffen werden. Wie hoch die Zinsen für Tagesgeld im Einzelnen sind, erfahren Sie auf unserem Online Tagesgeldkonto-Vergleich.
Hier erfahren Sie mehr über Tagesgeldkonten für Selbstständige

Für Selbstständige sehen die Konditionen für ein Tagesgeldkonto jedoch etwas anders aus, als bei einer Firma. Bisher bieten Banken noch keine speziellen Tagesgeldkonten für Selbstständige an und diese können kein Firmentagesgeldkonto eröffnen. Stattdessen ist es jedoch für Selbstständige möglich ein Tagesgeldkonto für Privatpersonen zu eröffnen. Dies kann sich vor allen Dingen in Bezug auf die Steuern auszahlen. Steuern, die nur quartalsweise oder jährlich gezahlt werden müssen können so effektiv zurückgelegt werden und durch die Zinserträge noch Gewinn erbringen.

cDie Konditionen sollten jedoch genau geprüft werden. Gerade für Firmen ist die Absicherung von größeren Summen wichtig. Zudem bieten manche Banken die Tagesgeldkonten für Firmen teilweise nur mit einer Begrenzung an, wie viel Geld maximal angelegt werden darf. Die Verfügbarkeit, Kontoführung und Zinsausschüttung geschieht dabei allerdings auf die selbe Weise wie bei privaten Tagesgeldkonten. So ist die Kontoführung problemlos online möglich, wobei inzwischen die ersten Firmen auch die Funktionen und die Optik der Tagesgeldkonten auch an Firmenkunden anpassen. Zumeist stehen online jedoch nur dieselben Funktionen wie einer Privatperson zur Verfügung. Einige Banken bieten zudem noch die kostenlose Zusendung von monatlichen Kontoauszügen an.

Nachfragen bei Banken können sich oft auch ungeahnte Möglichkeiten bieten. Auf Nachfrage gibt es Tagesgeldkonten für Privatpersonen in manchen Fällen auch für Firmen.

Ihr

Team Zinsen Tagesgeld

Kann man ein gemeinsames Tagesgeld Konto anlegen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammen wohnt?

„Kann man ein gemeinsames Tagesgeld Konto anlegen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammen wohnt?“ Diese Frage stellen sich oft unverheiratete Paare in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die gemeinsam für eine Anschaffung oder das spätere Leben Geld anlegen möchten.

Eröffnung eines Tagesgeldkontos für unverheiratete Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz

Eine Eröffnung eines Tagesgeldkontos für unverheiratete Paare, die nicht zusammen in einer Wohnung wohnen, ist meist etwas komplizierter, aber durchaus möglich.


Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen um auch als unverheiratetes Paar ein gemeinsames Tagesgeldkonto eröffnen zu können!

Wer als unverheiratetes Paar ohne gemeinsamen Wohnsitz ein gemeinsames Tagesgeldkonto eröffnen möchte, muss vorher einige Dinge beachten und erledigen. Ist dies geschehen, steht einer Kontoeröffnung in der Anlageform von Tagesgeld nichts mehr im Wege.

Beachtet werden muss hier, dass von beiden Personen alle angeforderten Unterlagen vorliegen und der Kontoeröffnungsvertrag gemeinsam unterzeichnet werden muss. Unter den durch die Bank, geforderten Unterlagen versteht man die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Partner, ein Referenzkonto auf das beide einen Zugriff haben und keiner von Beiden darf eine Kontopfändung auf seinem Konto haben. Wichtig ist hier vor allem das gemeinsame Referenzkonto, denn es darf nicht auf einen der beiden Tagesgeldkontoinhaber lauten, sondern Beide müssen entweder Kontoinhaber oder zumindest über eine Bankvollmacht verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine gemeinsame Tagesgeldkontoeröffnung nicht möglich sein.

Verfügung über das Tagesgeldkonto

Sind zwei Personen, die zwar ein Paar sind, aber weder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen noch verheiratet sind, Inhaber eines Tagesgeldkontos , gibt es durch viele Banken Auflagen für die Auszahlung des Tagesgeldes.

Viele Banken bestehen in so einem Fall darauf, dass die Anlage in Form eines Tagesgeldes nur dann ganz oder zum Teil ausgezahlt werden kann, wenn beide Zeichnungsberechtigten Personen dem zustimmen. Das heißt in diesem Falle wird eine Verfügung via Online Banking meist nicht möglich sein. Sondern es müssen immer Beide zusammen zu einer Filiale der Bank gehen, bei der das Tagesgeldkonto eröffnet worden ist, um über einen Teilbetrag oder die ganze Summe verfügen zu können. Die Banken sichern sich damit vor unliebsamen Ärger durch einen der Beiden Kontoinhaber ab, nachdem es in der Vergangenheit öfter vorgekommen ist, dass einer ohne den anderen das ganze Tagesgeld umbuchen hat lassen. Deswegen müssen auch immer beide Parteien zur Unterzeichnung der Überweisung, eine Filiale der Bank aufsuchen und nicht einer kann den Überweisungsbeleg zur Unterzeichnung für den anderen mitnehmen.

Fazit

Wer zusammen Geld anlegen möchte, ohne eine gemeinsame Wohnung zu haben, hat durchaus die Möglichkeit ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Allerdings ist dies in den meisten Fällen mit kleineren Umständen verbunden.

Interessieren Sie sich für das Anlegen in Tagesgeld hier erhalten Sie einen kostenlosen Tagesgeldkonto Vergleich.

Ihr

Team Zinsen Tagesgeld